Mit professioneller Beratung Ansprüche sichern
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über meine Dienstleistungen und die Tätigkeit eines Rentenberaters.
Als gerichtlich zugelassener Rentenberater und Sozialversicherungsexperte leiste ich die erforderliche, unabhängige sowie kompetente Beratung und vertrete meine Mandanten vor Behörden sowie Sozial- und Landessozialgerichten (auch in der mündlichen Verhandlung) in sämtlichen Angelegenheiten der Sozialversicherung sowie bei Schwerbehinderung.
Meine fachlichen Qualifikationen habe ich während einer sechsjährigen Ausbildungs- und Studienzeit mit den Schwerpunkten Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung erworben und nachgewiesen. Nach der Ausbildungs- und Studienzeit bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (früher Bundesknappschaft, Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) konnte ich weitere praktische Kenntnisse und Erfahrungen bei der Knappschaft und anschließend beim Versorgungswerk der Steuerberater (Renten-Versorgungeinrichtung der Steuerberater) sammeln.
Auch gegenüber Rechtsanwälten oder Fachanwälten für Sozialrecht zeichnen sich Rentenberater durch eine sehr ausgeprägte Spezialisierung auf das Sozialversicherungsrecht aus.
Weiteres Wissenswertes über den Berufsstand der Rentenberater: Rentenberater…- sind unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten,
- sind im Rechtsdienstleistungsregister registriert www.rechtsdienstleistungsregister.de
- unterliegen der Schweigepflicht,
- sind für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert,
- sind Berater, die sich Zeit für Ihre Fragen und Anliegen nehmen und
- sind Experten, die den hohen fachlichen Anforderungen eines sich rasch verändernden Sozialversicherungsrechts durch ständige Weiterbildung gewachsen sind.
Der Deutsche Bundestag: “Die RENTENBERATER haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechtes im Rechtsleben – insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten – als unentbehrlich erwiesen.” (Bundestagsdrucksache 8/4277) vom 20.06.1980
Kanzlei- und Beratungsstandorte
Neuss
Bonner Str. 84
41468 Neuss
Tel.: 0 21 31 – 73 83 444
Fax: 0 21 31 – 73 83 445
E-Mail: info_at_dk-rentenberatung.de
Düsseldorf
Königsallee 14
40212 Düsseldorf
Tel.: 0211 – 370 316
Fax: 0211 – 384 98 68
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Selbstverständlich bieten wir aktuell auch Beratungen per Telefon oder Videokonferenz an.
Allgemeines
Weitverbreitete Problematik
Das komplexe und undurchsichtige Sozialversicherungsrecht stellt sich auch für die Mitarbeiter der Verwaltung als sehr kompliziert dar. Dies führt dazu, dass es den Sachbearbeitern in Behörden fast unmöglich ist, alle bestehenden Regelungen zu beherrschen und sämtliche Rechtsprobleme zu erkennen. Auch die Überlastung des Verwaltungspersonals führt zu einer hohen Fehlerquote in der Renten-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Einer Studie des Wirtschaftsmagazins „Capital“ (06/02) zufolge sind ungefähr ein Drittel aller Rentenbescheide falsch. Auch die „Stiftung Warentest“ vergab der Beratung der Deutschen Rentenversicherung bereits vor einigen Jahren das Urteil „mangelhaft“.
Neben häufigen Fehlentscheidungen in allen Leistungs- und Beitragsangelegenheiten der Sozialversicherung besteht in Bereichen mit medizinischem Hintergrund eine enorm hohe Fehlerquote. D. h. sämtliche Leistungen der Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, welche an medizinische Voraussetzungen geknüpft sind, werden häufig zu Unrecht nicht oder in zu geringer Höhe gewährt. Insbesondere fallen darunter Renten wegen Berufsunfähigkeit oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, Leistungen der Pflegeversicherung und Leistungen / Renten der Unfallversicherung. Auch die Feststellung eines Grades der Behinderung führt häufig zu einer zu niedrigen Einstufung.
Des Weiteren liegen sehr viele Fehler in der Rentenberechnung bei Personen mit Beschäftigungszeiten in der ehemaligen Sowjetunion bzw. sämtlichen damaligen Ostblockstaaten vor. Dort erfolgt sehr häufig eine für den Rentenempfänger nachteilige Einstufung in die falschen Qualifikationsgruppen und Branchenbereiche.
Die höchste Fehlerrate liegt jedoch in der Rentenhöhe von Personen mit durchgeführtem Versorgungsausgleich. Nach einer Studie des Bundesministeriums für Justiz sind bei Beurteilung zum Zeitpunkt des Rentenbeginns etwa 50 % der durchgeführten Versorgungsausgleiche falsch. Der Grund für die fehlerhafte Rentenberechnung liegt darin, dass sich seit der Durchführung der Scheidung und zeitgleichen Durchführung des Versorgungsausgleiches bis zum Zeitpunkt des Rentenbeginns verschiedene Änderungen in den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen ergeben haben. Dies führt dazu, dass die tatsächlich von den Ehepartnern erworbenen Rentenanwartschaften nicht der in den Versorgungsausgleich eingerechneten Rentenhöhe entsprechen. Nicht selten ergeben sich nach einer Prüfung und Abänderung des Versorgungsausgleiches mehrere hundert Euro an Rentenerhöhung. Geprüft und dementsprechend abgeändert werden jedoch davon lediglich 1 % der fehlerhaften Fälle.
Fazit: Bei Renten oder anderen Sozialleistungen, aber auch bei Fragen zu Versicherungsmöglichkeiten und Beiträgen, zählt mehr denn je eine professionelle Beratung.
Die sehr auf das Sozialrecht spezialisierten Rentenberater gehören zu der Gruppe von Berufsträgern, von denen man erwarten kann, dass sie den hohen Anforderungen gerecht werden.
Dienstleistungen
Wann Unterstützung gebraucht wird
Ich leiste Ihnen Hilfe und unterstütze Sie beispielsweise in folgenden Angelegenheiten.
- Wenn Ihr Rentenantrag abgelehnt wurde oder Ihre Rentenhöhe zu niedrig erscheint
- Wenn Sie Interesse an der Ermittlung des günstigsten Rentenbeginns sowie der Höhe Ihrer Rentenanwartschaften haben
- Bei grundsätzlichen Fragen zum Anspruch auf Rente wegen Alters und Erwerbsminderung sowie Hinterbliebenenrenten
- Wenn Ihnen Leistungen der Kranken- oder Pflegekasse nicht oder in zu geringer Höhe gewährt wurden (z.B. bei Zahnersatz, Kuren, Zuzahlungen, Krankengeld, Fahrtkosten etc.)
- Falls Sie keine oder eine zu geringe Pflegestufe erhalten haben (beispielsweise beim Pflegegeld oder einer stationären Pflege)
- Wenn Ihre Schwerbehinderung nicht anerkannt wurde oder Sie einen zu geringen Grad der Behinderung zuerkannt bekommen haben
- Falls Sie nach einer Berufskrankheit oder einem Arbeits- oder Wegeunfall keine oder eine zu geringe Unfallrente erhalten
- Bei Fragen zur Zahlungspflicht oder zur Höhe jeglicher Sozialversicherungsbeiträge (z.B. Statusfeststellung (angestellt oder selbständig), Beitragsmöglichkeiten für Unternehmer und (geringfügig)
- Wenn Fragen zu sonstigen Rentenangelegenheiten bestehen (z.B. Versorgungsausgleich, Betriebsrenten, Rehabilitation, Altersteilzeit etc.)
Wer kann sich beraten lassen
- Rentner oder Bezieher sonstiger Sozialleistungen
- Arbeitnehmer / Selbständige
- Arbeitgeber / Geschäftsführer / Leiter von Personalabteilungen / Personalsachbearbeiter
- Betriebs- und Personalräte / Schwerbehindertenvertretungen
- Pflegebedürftige / Pflegedienste / Leiter und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen
- Hausfrauen/Privatiers
- Nichterwerbstätige
Ich vertrete meine Mandanten bei Widersprüchen gegenüber den zuständigen Behörden sowie in Klageverfahren vor den Sozial- und Landessozialgerichten (auch in mündlichen Verhandlungen). Bei entsprechender Vereinbarung übernehme ich auch Hausbesuche.
Tätigkeitsfelder
- Beantragung und Durchsetzung von Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten
- Überprüfung von Rentenbescheiden
- Berechnungen und Hochrechnungen von Renten aller Art
- Ermittlung des optimalen Rentenbeginns
- Vorsorgeplanung und Gestaltung der Rentenbeitragszahlung (freiwillige Rentenbeiträge, Antragspflichtversicherung und Abschlagsausgleichszahlungen)
- Sozialversicherungs- und Beitragspflicht aller Personenkreise
- Statusfeststellungsverfahren
- Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren
- Rentenantrags- und Überprüfungsverfahren
- Kontenklärung, Geltendmachung von rentenrechtlichen Zeiten (auch nach dem Fremdrentenrecht)
- Schwerbehindertenrechtsangelegenheiten, Durchsetzung von Behinderungsgraden
- Versorgungsausgleich
- Freiwillige Krankenversicherung, Familienversicherung, Krankenversicherung der Rentner und Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Befreiung von der Versicherungspflicht
- Geringfügige Beschäftigung (Minijob)
- Altersteilzeit und Sozialpläne
- Betriebsrenten
- öffentlich-rechtlichen Versorgungsangelegenheiten
- berufsständische Versorgungen
- Renten der Unfallversicherung
- Leistungen zur Rehabilitation
- Durchsetzung von Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der richtigen Pflegestufe
Kosten
Honorare
Die Vergütung der Rentenberater richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und bemisst sich nach dem Umfang der Tätigkeit. Die Höhe der zu erwartende Gebührenhöhe wird im Rahmen des Erstberatungsgespräches besprochen und durch eine Vergütungsvereinbarung geregelt. Eine Abrechnung mit Rechtsschutzversicherungen ist ebenfalls möglich.
Steuerlicher Hinweis
Die Finanzämter erkennen Rechtsberatungs- und Prozesskosten sowie an Rentenberater gezahlte Honorare, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder der privaten Rentenversicherung sowie aus der betrieblichen Altersvorsorge stehen, als Werbungskosten an. BdF IV B 5-S 2255-357/97
Kanzlei / Anfahrt
Adresse
Anfahrt mit dem PKW
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Neuss
Bonner Str. 84, 41468 Neuss
Die Kanzlei befindet sich im Gebäude der Sparkasse Grimlinghausen. Parkplätze sind vor dem Haus oder auch am Römerplatz vorhanden.
Autobahn A 57: Abfahrt Neuss-Grimlinghausen/Norf, Richtung Grimlinghausen, geradeaus über den Kreisverkehr hinaus und dann rechts abbiegen in die Bonner Straße.
Autobahn A 46: Abfahrt Neuss- Uedesheim, Richtung Neuss
Bus: Linie 851, Haltestelle: Hüsenstraße, Linie 852, Haltestelle: Norfer Straße
Düsseldorf
Königsallee 14, 40212 Düsseldorf
Die Kanzlei befindet sich in einem Bürocenter im Hohenzollernhaus auf der 4. Etage.
Düsseldorf Zentrum
Parkmöglichkeiten finden Sie in zahlreichen umliegenden Parkhäusern
Wehrhahnlinie
Haltestelle Heinrich-Heine-Allee, direkt vor der Haustür
U-Bahn
diverse Linien, Haltestellen Heinrich-Heine-Allee oder Königsallee/Steinstraße
Neuss barrierefrei
Als Teilnehmer an der Aktion „Neuss barrierefrei“ freue ich mich, dass ein barrierefreier Zugang zur Kanzlei für Menschen mit Behinderungen ermöglicht wurde und eine Vielzahl der Mandanten mit Beeinträchtigungen der Mobilität von der Barrierefreiheit profitiert.
Weitere Informationen über die Aktion „Neuss barrierefrei“ erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Neuss unter folgendem Link.